Eine große Bausparkasse kokettierte in ihrer Werbung mit dem spießigen Image des Bausparens und landete mit diesem Spot einen Volltreffer, der das Zeug hat, zum Klassiker zu werden. Auch wenn die Zahl der Bausparer in Deutschland seit Jahren kontinuierlich abnimmt, gibt es immer noch rund 26 Millionen Bausparverträge mit einer Gesamtsumme im hohen dreistelligen Milliardenbereich. Und die Zeitung Die Welt kürte die Bauspar-Spießer 2009 sogar zu den Gewinnern der Finanzkrise, die mit ihrer Anlagestrategie den Marktturbulenzen trotzten.
Das ursprüngliche Konzept: niedrige Haben-Zinsen, billiger Kredit
Voraussetzung ist, dass der Antragsteller mindestens ein Kind hat, für das er kindergeldberechtigt ist. Es reicht, wenn er mit dem Kindergeld-Empfänger, zum Beispiel dem Lebenspartner, im selben Haushalt wohnt. Die Förderung gibt es nur für minderjährige Kinder. Für ältere Kinder, die im Studium sind, kann es zwar Kindergeld geben, sie zählen aber bei der Bemessung des Baukindergelds nicht mit. Entscheidend sind immer die Verhältnisse bei Antragstellung. Werden die Kinder später volljährig oder fallen aus dem Kindergeldbezug heraus, ist das egal. Umgekehrt kann aber auch für erst später geborene Kinder das Baukindergeld nicht nachträglich beantragt werden. Das Baukindergeld ist zudem eine einmalige Förderung, wird also bei einem zweiten Hauskauf nicht nochmals für dasselbe Kind gewährt.
Bausparen im Niedrigzins-Umfeld
Nach der Beschreibung im vorstehenden Absatz könnte man Bausparen als Wette auf ein hohes Zinsniveau zum Zeitpunkt der Zuteilungsreife verstehen. Das ist heute fraglos nicht der Fall. Warum sind Bausparer dann aber trotzdem Gewinner? Das liegt daran, dass sie sich Haben-Zinsen gesichert haben, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zwar als niedrig galten, jetzt aber klar über dem liegt, was für eine sichere Anlage erzielbar ist. Denn niemand ist verpflichtet, tatsächlich ein Darlehen zu nehmen, wenn der Vertrag zuteilungsreif ist. Er kann auch einfach zu jetzt vergleichsweise hohen Zinsen weitersparen. Das lohnt sich trotz jährlicher Kontogebühren, denn Abschlusskosten (ca. ein bis zwei Prozent) fallen nur einmalig zu Beginn der Laufzeit an. Allerdings haben die Bausparkassen vor dem Bundesgerichtshof ihr Recht durchgesetzt, zuteilungsreife Altverträge kündigen zu dürfen, wenn sie über mehr als zehn Jahre als reine Sparanlage laufen (Urteil aus 2017, Aktenzeichen XI ZR 185/16 und andere). Schon 2015 gab es eine erste Kündigungswelle, deren Rechtmäßigkeit damit bestätigt ist. Das höchste deutsche Zivilgericht erkannte an, dass das Sparen über die Zuteilungsreife hinaus dem Zweck des Vertrags widerspreche und die Bausparkassen sich deshalb von diesen Kunden trennen dürfen. Immerhin haben sie aber bis zur Zuteilungsreife und zehn Jahre darüber hinaus von den Zinsen profitiert.
Nicht nur zum Bauen oder Kaufen
Die durchschnittliche Bausparsumme liegt derzeit bei knapp 50.000 Euro. Viele Bausparverträge werden über eher geringe Summen abgeschlossen. Für einen Haus- oder Wohnungskauf und erst recht für einen Neubau wären sie nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Aber auch in anderen Situationen entsteht Kreditbedarf rund um eine Immobilie. Denken Sie an Modernisierungen und Erweiterungen, nachdem Sie schon einige Zeit im Haus wohnen. Ein Ausbau des Dachgeschosses, der Anbau eines Wintergartens, eine Wärmedämmung oder die Erneuerung der Heizungsanlage – das alles sind Anlässe, in denen Sie Ihren Bausparvertrag gut gebrauchen können.
Verantwortlich für diesen Artikel ist der Autor Klaus Fischer.
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